Prüfung der Pflegequalität
Gerne besuchen wir Sie in Ihrer Häuslichkeit, um die geforderte Prüfung der Qualität der eigenen Pflegeleistung nach Pflegegesetz SGB XI § 37 (3) vorzunehmen.
Bei allen in dem Leistungskatalog aufgeführten Dienstleistungen wird besonders darauf geachtet, dass es sich um aktivierende pflegerische und individuelle Hilfen und Unterstützungen handelt. Darüber hinaus können auch andere Sonderaufgaben nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kostenträger, der PRO-HUMAN-Einsatzstelle und mit Ihnen selbst vereinbart werden, wenn Sie unsere Dienste privat in Anspruch nehmen.
Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen gern zur Seite. Sei es mit Informationen zum Pflegegesetz, zu den Leistungen der Krankenkassen und des Sozialversicherungsträgers; oder mit der Hilfe bei Anträgen der genannten Kostenträger.